Was sollte man bezüglich Haltbarkeit von Lebensmittel beachten?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum:

Die wohl wichtigste Information zur Haltbarkeit verpackter Lebensmittel ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Bis zu diesem Datum ist das Le- bensmittel einwandfrei in Geruch, Geschmack, Nährwert und in der Farbe. Voraussetzung: Es wurde richtig gelagert und noch nicht geöffnet. Nach Ablauf dieses Zeitpunktes ist es nicht gleich verdorben, deshalb heißt es auch „Mindestens haltbar bis…“. Zu beachten sind auf alle Fälle Hinweise auf der Packung, wie man das Lebensmittel lagern soll, also zum Beispiel „Kühl und trocken lagern“.

Was viele nicht wissen:

Das Mindesthaltbarkeitsdatum beschreibt nicht den Tag, an dem die Lebensmittel verderben. Es bedeutet lediglich, dass laut Herstellerangaben Farbe, Geschmack, Nährwert und Zusammensetzung des Produkts bis zu diesem Zeitpunkt in Ordnung sind.
Das Verbrauchsdatum: Auf schnell verderblichen Lebensmitteln, zum Beispiel Hackfleisch, steht das Verbrauchsdatum auf der Packung statt dem MHD. Dieses Datum gibt den Zeit- punkt an, bis wann das Lebensmittel spätestens verbraucht werden sollte. Ist das Datum abgelaufen, darf es nicht mehr verkauft und gegessen werden. Vom Einfrieren wird ebenso abgeraten. Weitere Lebensmittel, die leicht schlecht werden und den Hinweis „Zu verbrauchen bis…“ tragen: Frischer Fisch, Geflügelfleisch, klein geschnittenes Fleisch, wie Ge- schnetzeltes und rohe Würste.

Geruchs- und Geschmackstest:

Im Zweifelsfall sollte man sich immer auf die eigene Nase und den eigenen Geschmack verlassen – auch wenn das Datum nicht abgelaufen ist. Kommt einem das Aussehen des Lebensmittels komisch vor, riecht es unangenehm oder hat es einen merkwürdigen Geschmack, dann sollte man lieber verzichten. Besonders vorsichtig sollte man sein, wenn Kinder oder ältere Menschen mitessen, deren Immunsystem nicht so stabil wie das eines gesunden Erwachsenen ist.

Regel 1:Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum angelaufen, kann man das Lebensmittel trotzdem noch essen. Voraussetzung: Es riecht gut, sieht normal aus und schmeckt noch.
Regel 2: Ist das Verbrauchsdatum abgelaufen, soll man das Lebensmittel nicht mehr essen. Ansonsten besteht die Gefahr einer Lebensmittelvergiftung.
Regel 3: Den Geruch und den Geschmack testen und auf die eigenen Sinne verlassen, auch wenn das Datum was Anderes sagt.
Regel 4: Auch wenn es schwer fällt: Werfen Sie verdorbene Lebensmittel weg! Und zwar zur Gänze. Ein schimmeliges Lebensmittel beispielsweise ist ganz mit unsichtbaren Schimmelpilzgiften verseucht, auch wenn nur ein kleiner Schimmelpilz sichtbar ist.

Nähere Informationen zur Haltbarkeit von bereits geöffneten Verpackungen, von selbst Ein- gefrorenem oder Eingemachtem sowie von trockenen oder frischen Lebensmitteln sind zu finden unter: http://www.daskochrezept.de/kuechenpraxis/haltbarkeit-von-lebensmitteln/ (Vgl. „das kochrezept“, 2010)