Die Kennzeichnung von Lebensmitteln muss folgende Angaben enthalten:

a.    die Bezeichnung des Lebensmittels
b.    das Verzeichnis der Zutaten
c.    allergene Zutaten und Verarbeitungsshilfsstoffe (gemäß Anhang III)
d.    die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten
e.    die Nettofüllmenge des Lebensmittels
f.     das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum
g.    gegebenenfalls besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisungen für die Verwendung
h.    der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers
i.     das Ursprungsland oder der Herkunftsort (sofern nach Artikel 26 vorgesehen)
j.     eine Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden
k.    für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des
vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent
l.    eine Nährwertdeklaration (ab 13. Dezember 2016)

 

 

Foto: www.bilder.tibs.at (Miedl Brigitte)

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